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Verfahrensbeistand in internationalen Kindesentführungsverfahren HKÜ

Im November 2021 habe ich eine Fortbildung abgeschlossen für Verfahrensbeistand in internationalen Kindesentführungsverfahren (HKÜ).


* HKÜ (Haager Kindesentführungsübereinkommen), ist ein internationales Abkommen, das 1980 in Den Haag unterzeichnet wurde. Ziel der Konvention ist es, die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen zu regeln und sicherzustellen, dass Kinder, die widerrechtlich von einem Vertragsstaat in einen anderen verbracht oder dort zurückgehalten wurden, zügig in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden.

 
 
 

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